AGB Ekiz Elektrotechnik GmbH
(Stand: Oktober 2025)
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der
Ekiz Elektrotechnik GmbH, Offakamp 9f, 22529 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Onur Ekiz, mit ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Sie gelten sowohl gegenüber Privatkunden (Verbrauchern) als auch Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern.
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2. Vertragsabschluss
(1) Angebote der Ekiz Elektrotechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
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3. Leistungsumfang
(1) Die Leistungen umfassen insbesondere:
• Elektroinstallationen im Wohnungs-, Gewerbe- und Industriebau
• E-Check nach DIN VDE
• Installation von Ladeinfrastruktur (E-Mobilität)
• Lichtmanagement & Beleuchtungssystem
• Sprech- und Videoanlage
• Netzwerkverkabelung
• Reparatur- und Wartungsarbeiten
• Baustromversorgung
• Aufbau & Inbetriebnahme von Zähleranlagen
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie erforderliche Mitwirkung (z. B. Stromversorgung, Zutritt) sicherzustellen.
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4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Preise verstehen sich in Euro, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.
(2) Die Abrechnung erfolgt entweder:
• nach tatsächlichem Aufwand gemäß Stundensatz oder als Festpreis gemäß Angebot.
(3) Der Auftragnehmer ist bei Projekten mit längerer Laufzeit berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
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5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Materialien und Komponenten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Ekiz Elektrotechnik GmbH.
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6. Ausführung und Fristen
(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Materialengpässen oder unvorhersehbarer Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
(3) Wird die Ausführung durch Umstände verzögert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so trägt dieser die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
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7. Gewährleistung und Mängelansprüche
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß BGB (i. d. R. 2 Jahre), für Unternehmer 1 Jahr ab Abnahme.
(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Bei berechtigten Mängeln erfolgt zunächst Nachbesserung.
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8. Haftung
(1) Für Schäden haftet die Ekiz Elektrotechnik GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
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9. Anfahrtskosten & Zusatzleistungen
(1) Anfahrten werden – sofern nicht anders vereinbart – gesondert berechnet.
(2) Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach Aufwand berechnet.
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10. Materialbereitstellung durch den Auftraggeber
Stellt der Auftraggeber Materialien selbst bereit, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für deren Eignung oder Qualität. Schäden, die hierdurch entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
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11. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung